RADON: Das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung
Das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung enthalten jetzt neue verbindliche Regelungen zum Schutz vor Radon-Gas. Die wichtigste Neuerung ist der sogenannte Referenzwert für die Radonkonzentration in der Luft in Wohnräumen und an Arbeitsplätzen. Er beträgt 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft (Bq/m3) und bezieht sich auf den Jahresmittelwert der Radonkonzentration. Dieser Referenzwert dient als Anhaltspunkt, um Messergebnisse einordnen und bei einer Überschreitung passende Maßnahmen planen zu können. Die neuen Regelungen zum Schutz vor Radon in Wohnräumen und an Arbeitsplätzen stehen im Strahlenschutzgesetz in den Paragraphen 121 bis 132 und in der Strahlenschutzverordnung in den Paragraphen 155 bis 158.
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Hier der Link zum Bundesamt für Strahlenschutz
http://www.bfs.de/DE/bfs/gesetze-regelungen/strahlenschutzgesetz/strahlenschutzgesetz_node.html